Für die Rückzahlung von Corona-Soforthilfen gibt es bei der L-Bank ein Antragsformular sowie eine FAQ-Liste.Stundung bei der Rückzahlung von Soforthilfen
Betriebe, die Ihre im Jahr 2020 erhaltene Corona-Soforthilfe nicht bis zum 30. Juni 2023 zurückbezahlen können, können eine Stundung mit oder ohne Ratenzahlung beantragen. Die L-Bank hat nun den Antrag und eine FAQ-Liste mit den häufigsten Fragen veröffentlicht.
Wichtig: Im Regelfall fallen bei einer Stundung Zinsen an und es müssen Sicherheiten gestellt werden.
Spätester Rückzahlungstermin ist dann der 30. Juni 2024.
Bei Fragen stehen Ihnen die Unternehmensberater der Handwerkskammer Heilbronn-Franken zur Verfügung.
Förderung der Beratung
Die Beratungsleistungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert.