Nachweis der Sachkunde für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten Sachkundelehrgang Asbest nach Nr. 2.7 der TRGS 519 (Anlage 4 c)
Auch wenn der Einbau von Asbestzementprodukten wegen seines hohen Gefahrpotentials verboten ist, befindet sich Asbest noch in vielen älteren Gebäuden: als Isolierung von Rohren, Heizungen und Elektrogeräten, als Asbestpappe oder -zement, in Dämmplatten, in alten PVC-Fußböden und feuerfesten Geweben.
Für Arbeiten im Umgang mit Asbest ist ein behördlich anerkannter Sachkundenachweis (TRGS 519) erforderlich. Dieser gewährleistet, dass die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen bei Sanierungen von Asbestmaterialien beachtet werden. Da der/die Aufsichtsführende (Sachkundige) bei diesen Arbeiten ständig auf der Baustelle sein muss, empfiehlt es sich, mindestens zwei Sachkundige pro Firma ausbilden zu lassen.
Lehrgangsinhalte
- Arten, Eigenschaften und Verwendung von Asbest
- Gesundheitsrisiken und Schutzmaßnahmen
- Rechtliche Grundlagen für den Umgang mit Asbestzementprodukten nach Gefahrstoffverordnung
- Neueste Anforderungen nach technischen Regeln für Gefahrstoffe nach Nr. 2.7 TRGS 519 (Anlage 4c)
- Personelle Anforderungen, Geräte und Materialien, Schutzbekleidung
- Durchführung von Sanierungs- und Abbrucharbeiten in Innenräumen
- Prüfung
Zugangsvoraussetzungen
Der Lehrgang richtet sich hauptsächlich an Betriebe des Bau- und Ausbaugewerbes sowie Metallbauer und Betriebe, die Umgang mit Asbestprodukten haben.