Ein Bäcker zeigt ein Bleich mit noch nicht gebackenen Brezeln.
Falk Heller, www.argum.com

Wer selbstständig im Handwerk tätig werden möchte, muss seinen Betrieb grundsätzlich in die Handwerksrolle eintragen lassen. Was ist die Handwerksrolle?

Die Handwerksrolle ist ein offizielles Verzeichnis, in dem alle Handwerksbetriebe in Deutschland eingetragen sind, die ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben (Anlage A der Handwerksordnung). Sie wird von der Handwerkskammer geführt.

Mit dem Führen der Handwerksrolle wird sichergestellt, dass nur qualifizierte Betriebe bestimmte Handwerksleistungen anbieten dürfen.

In die Handwerksrolle wird eingetragen, wer in dem von ihm zu betreibenden Handwerk oder in einem diesem verwandten Handwerk die Meisterprüfung bestanden hat. Durch Rechtsverordnung ist geregelt, welche Handwerke sich so nahe stehen, dass die Beherrschung des einen Handwerks die fachgerechte Ausübung wesentlicher Tätigkeiten des anderen Handwerks ermöglicht. 

Neben der Handwerksrolle verwalten die Handwerkskammern auch die Verzeichnisse der

  • zulassungsfreien Handwerke (Anlage B1 der Handwerksordnung) sowie
  • der handwerksähnlichen Gewerbe (Anlage B2 der Handwerksordnung).

Eintragung als Voraussetzung für Selbstständigkeit 

Die Eintragung in die Handwerksrolle muss vor Beginn der selbstständigen Handwerksausübung erfolgen. Erst mit der Eintragung in die Handwerksrolle ist der selbstständige Betrieb eines Handwerks gestattet. Damit steht fest, dass vor Eintragung in die Handwerksrolle die Ausübung des Handwerks unzulässig ist. Da mit der Eintragung in die Handwerksrolle verschiedene Rechte und Pflichten verbunden sind, die erst vom Zeitpunkt der Eintragung an wirken können, haben sowohl Eintragung als auch Löschung keine rückwirkende Kraft. 

Sobald die Eintragungsvoraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, hat der selbstständige Handwerker einen Rechtsanspruch darauf, innerhalb von drei Monaten mit dem von ihm zu betreibenden Handwerk in die Handwerksrolle eingetragen zu werden. 

Die Handwerksrolle ist in ihrer jetzigen Funktion ein mit öffentlichen Glauben ausgestattetes Register, weil sie dazu bestimmt ist, für und gegen jedermann Beweis über die Wahrheit der darin bezeugten Erklärungen zu erbringen.

Martin Weiß Fotoatelier M – Heilbronn

Martin Weiß

Abteilungsleiter Recht

Allee 76

74072 Heilbronn

Tel. 07131 791-134

Fax 07131 791-2534

Martin.Weiss--at--hwk-heilbronn.de