Beratungsangebote der Kammer für die Auszubildenden im Handwerk.Beratung für Auszubildende
Muss ich ein Berichtsheft führen? Was brauche ich, um zur Prüfung zugelassen zu werden? Wie geht es nach der Ausbildung weiter? Mit diesen und anderen Fragen können Auszubildende sich jederzeit an die Ausbildungsberater der Handwerkskammer wenden.
Ansprechpartner bei Problemen
Besonders bei Problemen in der Ausbildung sollten sich Lehrlinge möglichst früh an ihre zuständigen Berater wenden:
Für Berufe aus den Bereichen Metall, Elektro, Kfz sowie Fahrzeuglackierer:
Diplom-Sozialpädagoge Wilfried Jürgens
Berufsbildung, Ausbildungsberater
Tel. 07131 791-169
Fax 07131 791-2569
Für Berufe aus dem Bereich Bau und SHK:
Berufsbildung, Ausbildungsberaterin
Tel. 07131 791-153
Fax 07131 791-2553
Für Berufe aus den Bereichen Bekleidung, Holz, Nahrung, Körperpflege, Gesundheit, Glas, Papier und Sonstiges:
Bäckermeisterin, Betriebswirtin des Handwerks Marion Christ
Berufsbildung, Ausbildungsberaterin
Tel. 07131 791-165
Fax 07131 791-2565
Hilfe bei verschiedenen Themen
Am Telefon oder bei einem persönlichen Gesprächstermin helfen die Berater auch bei Fragen zu weiteren Themen wie:
- Informationen zu Ausbildungsberufen im Handwerk
- Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis (zum Beispiel Vergütung, Urlaub, Überstunden)
- Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungszeit
- Ausbildung in Teilzeit
- Berufsschulbesuch und Teilnahme an überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen
- Zwischen-, Gesellen- und Abschlussprüfungen (Anmeldung, Zulassung, Anforderungen und Ablauf)
- Weiterbildungsmöglichkeiten
- Vermittlung in ausbildungsbegleitende Hilfen
- Schlichtung von Konflikten am Ausbildungsplatz (zum Beispiel bei drohender Kündigung oder Ausbildungsabbruch)
- Berichtsheftführung
Möglichkeiten nach der Ausbildung
Das Handwerk bietet eine Reihe von Weiterbildungs- und Aufstiegsmöglichkeiten. Die Entscheidung für das Handwerk kann – auch ohne Abitur – durchaus den Weg in ein Hochschulstudium ebnen. Die Region Heilbronn-Franken bietet jungen Handwerkern verschiedene Möglichkeiten.
Berufsoberschule: Technische Oberschule
Die technische Oberschule ist eine zweijährige Vollzeitschule für Schüler mit mittlerem Bildungsabschluss, die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung die fachgebundene Hochschulreife erwerben möchten. Dort werden vertiefende allgemeinbildende sowie fachrichtungsbezogene Kenntnisse vermittelt. Wer zusätzlich noch eine zweite Fremdsprache mit Erfolg belegt, kann sogar die allgemeine Hochschulreife machen und ohne jegliche Fächerbindung an einer Universität studieren.
Fachschul-Bildungsgänge
Voraussetzung für den Besuch der Fachschule ist eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung. Mögliche Abschlüsse sind Meister, staatlich geprüfter Techniker und Fachwirt. An den meisten Fachschulen besteht auch die Möglichkeit, die Fachhochschulreife zu erlangen.
Berufskollegs über ein oder zwei Jahre
Einjähriges Berufskolleg mit bundesweiter Anerkennung:
Die Aufnahmevoraussetzungen sind Realschulabschluss, Fachschulreife, Versetzung nach Klasse 11 des Gymnasiums oder ein gleichwertiger Bildungsstand und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Das einjährige Berufskolleg wird in Teilzeit oder Vollzeit angeboten.
Zweijähriges Berufskolleg (auch in der Variante 2 x 1 Jahr):
Wird in verschiedenen Fachrichtungen angeboten und führt nach dem mittleren Bildungsabschluss direkt zur Fachhochschulreife.
Dreijähriges Berufskolleg Kfz-Technik
Für den Besuch dieses Berufskollegs benötigt man einen mittleren Bildungsabschluss, sowie einen Lehrvertrag mit einem Ausbildungsbetrieb, der bei der Handwerkskammer eingetragen sein muss. Diese Schulform vermittelt vertiefende Kenntnisse und Fertigkeiten des Ausbildungsberufes und vertiefende Allgemeinbildung. Im Kammerbezirk Heilbronn-Franken kann man das dreijährige Berufskolleg Kfz-Technik in Heilbronn an der Wilhelm-Maybach-Schule oder an der Gewerblichen Schule Crailsheim besuchen.
Berufliche Gymnasien
Auf der Grundlage eines mittleren Bildungsabschlusses kann man durch den Besuch der dreijährigen Oberstufe eines beruflichen Gymnasiums die fachgebundene Hochschulreife erlangen.
Meisterprüfung
Der Meisterbrief ist dem Abitur beim Hochschulzugang gleichgestellt. Damit ist es für Meister noch einfacher zu studieren. Sie können unabhängig von der bisherigen beruflichen Fachrichtung ein Studium an einer Hochschule aufnehmen. Möglich wird das durch das Gesetz zur Verbesserung des Hochschulzugangs beruflich Qualifizierter und der Hochschulzulassung, das am 23. Juni 2010 in Kraft getreten ist