Ob ein Betriebsübergang vorliegt, muss im Einzelfall sorgfältig geprüft werden. Arbeitsrechtliche Thematik beim Betriebsübergang
Kommt es bei einer Betriebsveräußerung zum Betriebsübergang, müssen arbeitsrechtliche Fragen geklärt werden. § 613a BGB regelt Rechte und Pflichten beim Betriebsübergang.
Was ist ein Betriebsübergang?
Voraussetzung für einen Betriebsübergang ist ein Inhaberwechsel sowie die Fortführung des Betriebes oder Betriebsteils als wirtschaftliche Einheit, wobei die Identität gewahrt werden muss.
Konsequenzen
Liegt ein Betriebsübergang vor, tritt der Betriebsnachfolger in alle Rechte und Pflichten aus Arbeitsverhältnissen ein, die zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bestanden. Erwerber und Veräußerer müssen jeden betroffenen Arbeitnehmer in Textform über den Übergang unterrichten. Der Arbeitnehmer kann innerhalb eines Monats nach Zugang der Unterrichtung dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses widersprechen.
Ein Betriebsübergang kann sich auch auf den Kündigungsschutz, die Anwendung von Tarifregelungen und Aufhebungsvereinbarungen auswirken.