Eine Hand steckt auf einem Schreibtisch ein Antragsformular auf Ausbildungsförderung in einen Briefumschlag.
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Finanzielle Unterstützung bei Ihrer Fortbildung zum Meister, Betriebs- oder Fachwirt bietet das Aufstiegs-BAföG durch Zuschüsse und zinsgünstige Darlehen.Aufstiegs-BAföG

Teilnehmer einer beruflichen Aufstiegsfortbildung unterstützt das Aufstiegs-BAföG (früher Meister-BAföG) bei den Kosten der Bildungsmaßnahme und beim Lebensunterhalt finanziell. Gefördert werden Maßnahmen, die den beruflichen Aufstieg bis zum Niveau eines Master-Abschlusses (beispielsweise zum Geprüften Betriebswirt HwO) ermöglichen.

Wer wird gefördert?

Handwerker, die eine Weiterbildung zum Meister, Betriebswirt, Fachwirt oder Techniker machen möchten, können finanzielle Unterstützung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) in Anspruch nehmen. Dafür gibt es keine Altersgrenze.

Wie viel Förderung kann ich bekommen?

Gefördert werden Voll­- und Teilzeitmaßnahmen. Bei Vollzeitmaßnahmen besteht die Förderung aus einem Unterhaltsbeitrag und dem sogenannten Maßnahmenbeitrag; bei Teilzeitmaßnahmen nur aus dem Maßnahmenbeitrag. Im Gegensatz zum Unterhaltsbeitrag ist der Maßnahmenbeitrag unabhängig vom Einkommen und Vermögen.

Maßnahmenbeitrag
  • Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 Euro und Kosten für das Prüfungsstück bis zu 2.000 Euro (bestehend aus einem Zuschuss in Höhe von 50 Prozent und einem zinsgünstigen Darlehen)
Unterhaltsbeitrag
  • ist abhängig von Einkommen und Vermögen
  • Zuschuss für Alleinerziehende je Kind und Monat von 150 Euro bis zum Alter von 14 Jahren
  • Für Verheiratete wird ein Unterhaltsbeitrag von 235 Euro gezahlt (zu 100 Prozent als Zuschuss)
  • Unterhaltsbeitrag steigt auf 100 Prozent und der allgemeine Vermögensfreibetrag erhöht sich für den Ehepartner und je Kind um 2.300 Euro
  • Für Vollzeitgeförderte besteht darüber hinaus ein Anspruch auf Gewährung des Unterhaltsbeitrags während der Prüfungsvorbereitungszeit. Hier wird für bis zu drei Monate ab dem Maßnahmenende bis zur Prüfung der Unterhaltsbeitrag auf Darlehensbasis fortgewährt.

Was wird auf das Darlehen angerechnet?

Wer die Prüfung besteht, bekommt 50 Prozent und bei Existenzgründung sowie bei dauerhafter Ausbildungs- und Arbeitsplatzschaffung 100 Prozent des Restdarlehens auf den Maßnahmenbeitrag erlassen.

Wo muss ich den Antrag stellen?

Zuständig sind die Ämter für Ausbildungsförderung am ständigen Wohnsitz. Wer in der Region Heilbronn-Franken wohnt, stellt seinen Antrag beim jeweiligen Landratsamt. Die Kontaktdaten finden Sie auf den Internetseiten Ihres zuständigen Amtes:

 

Weitere Informationen

Hier finden Sie die Antragsformulare:

 Antragsformulare Aufstiegs-BAFöG

Hier gehts zum Online-Antrag: 

 Online-Antrag beim Wirtschaftministerium Baden-Württemberg

Mehr Informationen zum Aufstiegs-BAFöG unter: 

 www.aufstiegs-bafoeg.info