Eine Ausbildung in Teilzeit ist für Menschen in besonderen Lebenssituationen eine gute Möglichkeit, einen Berufsabschluss zu erlangen.Ausbildung in Teilzeit
Bei der Teilzeitausbildung hat der Gesetzgeber seit 1. Januar 2020 eine Erweiterung der Zielgruppe ermöglicht:
- Alle Auszubildenden können eine Teilzeitausbildung machen.
- Die Arbeitszeit muss mindesten 50 Prozent der Vollzeit-Arbeitszeit betragen.
- Die wöchentliche und tägliche Arbeitszeit wird individuell zwischen Ausbildungsbetrieb und Azubi im Lehrvertrag vereinbart .
- Die Vereinbarung erfolgt zu Beginn oder als Änderungsvertrag während der Ausbildung.
- Eine Änderung von Vollzeit in Teilzeit oder umgekehrt ist möglich. In jedem Fall muss der Betrieb zustimmen.
- Während der Berufsschule und der Überbetrieblichen Ausbildung ist keine Reduktion der täglichen Arbeitszeit möglich.
Das geplante Teilzeitmodell sollte auf jeden Fall vor Ausbildungsbeginn mit den Ausbildungsberatern der Handwerkskammer individuell besprochen werden. Ein Anspruch auf eine Teilzeitausbildung besteht nicht.
Beratung bei der Handwerkskammer
Die Ausbildungsberater der Handwerkskammer helfen Ihnen bei der individuellen Planung und Umsetzung der Teilzeitausbildung gerne weiter.
Für Berufe in den Bereichen Metall- und Elektro, SHK, Kfz sowie kaufmännische Berufe in den genannten Bereichen:
Diplom-Sozialpädagoge Wilfried Jürgens
Berufsbildung, Ausbildungsberater
Tel. 07131 791-169
Fax 07131 791-2569
Für Berufe im Baubereich sowie kaufmännische Berufe in dem genannten Bereich:
Berufsbildung, Ausbildungsberaterin
Tel. 07131 791-153
Fax 07131 791-2553
Für Berufe in den Bereichen Nahrung, Holz, Gesundheit, Körperpflege, Glas, Textil, Medien sowie kaufmännische Berufe in den genannten Bereichen:
Bäckermeisterin, Betriebswirtin des Handwerks Marion Christ
Berufsbildung, Ausbildungsberaterin
Tel. 07131 791-165
Fax 07131 791-2565