Betriebsrente als Extra-Rente
Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf eine betriebliche Altersvorsorge. Eine Betriebsrente ist dafür gedacht, vor allem für Arbeitnehmer mit geringem Einkommen eine Extra-Rente über den Arbeitgeber aufzubauen. Arbeitnehmer haben aber auch die Möglichkeit, einen Teil ihres Bruttogehaltes selbst für eine Betriebsrente zu verwenden, die sogenannte Entgeltumwandlung. Eine betriebliche Altersvorsorge kann als Direktversicherung, über eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, als Direktzusage oder über eine Unterstützungskasse durchgeführt und aufgebaut werden.
Verschiedene Möglichkeiten der Absicherung
Die Direktversicherung ist eine Lebens- oder Rentenversicherung, die der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer zugunsten seiner Beschäftigten abschließt. Sie eignet sich gerade auch für kleinere Unternehmen und Betriebe. Sie verursacht nur wenig Verwaltungsaufwand auf Arbeitgeberseite, da die Versicherungsgesellschaft und Kapitalverwaltung übernimmt und später auch die Versorgungsleistungen auszahlt.
Pensionskassen sind spezielle Lebensversicherungen. Die Beiträge zahlen die Arbeitgeber. Arbeitnehmer können sich in Form der Entgeltumwandlung daran beteiligen. Pensionsfonds sind freier in der Wahl ihrer Geldanlagen als Direktversicherungen und Pensionskassen.
Bei einer Direktzusage verpflichtet sich der Arbeitgeber, Arbeitnehmern im Pensionsalter eine Betriebsrente aus dem Betriebsvermögen zu zahlen. Hierfür bildet der Arbeitgeber Rückstellungen. Die Unterstützungskasse ist eine Versorgungsreinrichtung, die dem Arbeitgeber zur Finanzierung und Erfüllung seiner Versorgungszusagen an den Arbeitnehmer dient.
Die Aufwendungen des Arbeitgebers für eine Betriebsrente kann dieser als Aufwand steuerlich geltend ma¬chen. Der Arbeitgeber kann darüber hinaus 30 Prozent seiner zusätzlichen Beiträge für die betriebliche Altersversorgung bestimmter Arbeitnehmer mit seiner Steuerschuld verrechnen. Dies gilt für Arbeitnehmer mit einem mo¬natlichen Arbeitsentgelt bis zu 2.575 Euro. Der Beitrag des Arbeitgebers muss dabei mindestens 240 Euro pro Jahr betragen und an einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung erfolgen.