Das CE-Zeichen gewährleistet einen einheitlichen Sicherheitsstandard für Produkte.CE-Kennzeichnung
Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um im freien Warenverkehr dem Verbraucher sichere Produkte innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu gewährleisten.
Sie wird häufig als "Reisepass" für den europäischen Binnenmarkt bezeichnet. Die Abkürzung CE bedeutet Communauté Européenne - die französische Bezeichnung für "Europäische Gemeinschaft".
EG-Richtlinien zur CE-Kennzeichnung
EG-Richtlinien legen für zahlreiche Produkte Sicherheits- und Gesundheitsanforderungen als Mindestanforderungen fest, die nicht unterschritten werden dürfen. Für Unternehmen des Handwerks sind dabei die Vorgaben zu Maschinen, medizinischen Geräten, Aufzügen, elektrischen Betriebsmitteln und Bauprodukten, beispielsweise zu Fenster und Außentüren, wichtig. Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EG-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten "wesentlichen Anforderungen".
Verantwortlich für diese Kennzeichnung ist in der Regel der Hersteller des Produkts. Um das CE-Zeichen an einem Gegenstand anbringen zu dürfen, sind je nach Produkt unterschiedliche Voraussetzungen erforderlich.
Förderung der Beratung
Die Beratungsleistungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert.