Das neue Gesetz ist gültig ab 1. Januar 2024. Die wichtigsten Regelungen für Betriebe sowie hilfreiche Links im Überblick.Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Der Bundestag hat das Gebäudeenergiegesetz (GEG) verabschiedet. Mit ihm soll das erneuerbare Heizen im Gebäudebereich vorangetrieben werden, um schrittweise eine klimafreundliche Wärmeversorgung umzusetzen. Spätestens 2045 wird die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden. Das Gesetz gilt ab 1. Januar 2024.
Die wichtigsten Regelungen für Betriebe im Überblick
- Im ersten Schritt sollen nur neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit Erneuerbaren Energien betrieben werden, die in Gebäuden in Neubaugebieten installiert werden. Alle anderen können warten, was die jeweilige kommunale Wärmeplanung vorgeben wird.
- Bestehende Öl- oder Gas-Heizungen können weiter betrieben und repariert werden.
- Bis Mitte 2026 sollen Großstädte ab 100.000 Einwohnern Ihre Wärmeplanungen vorlegen – in Baden-Württemberg allerdings bereits bis Ende 2023 – und ab Mitte 2028 kleinere Gemeinden.
- Immobilienbesitzer deren Gebäude außerhalb dieser Bereiche liegen oder kein Interesse an einem Anschluss haben, müssen dann eine klimafreundliche Heizung einbauen. Dies können unterschiedliche Anlagen sein, wie zum Beispiel Wärmepumpen, Holzheizungen oder wasserstofffähige Gasheizungen, die dann zukünftig aber auch tatsächlich an ein Wasserstoff-Gasnetz angeschlossen werden müssen.
- Für diese Regelung gibt es Ausnahmen und Übergangsfristen. Eigentümer, bei denen eine unbillige Härte vorliegt, sind von der Umsetzungspflicht ausgenommen. Wenn beispielsweise die erwarteten Investitionskosten in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert der Immobilie stehen oder besondere persönliche Umstände keinen Heizungstausch zulassen.
- Solange noch keine Wärmeplanung vorliegt und die Heizung irreparabel kaputtgeht, können für eine Übergangsfrist von maximal fünf Jahren auch noch rein fossil betriebene Heizungen neu eingebaut und genutzt werden. Dies allerdings nur mit einer vorherigen Beratung, die auf negative Auswirkungen wie steigende CO2-Kosten hinweist. Ab 2029 müssen alle diese Heizungen einen steigenden Anteil an Biomasse oder Wasserstoff nutzen.
- Eine Förderung wird über das Programm "Effiziente Gebäude" erfolgen, welches aktuell an die neuen Vorgaben angepasst wird und ab Anfang 2024 zur Verfügung stehen soll.
Beratung zum Heizungsgesetz
Energieberater sind eine wichtige Anlaufstelle für weitere Informationen zum Heizungsgesetz. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert eine "Energieberatung für Wohngebäude" und soll Eigentümer, Mieter und Pächter sowie Nießbrauchsberechtigte bei der Entscheidung unterstützen, wie die Energieeffizienz eines Wohngebäudes sinnvoll verbessert werden kann.
Fachlich qualifizierte Energieberater, die auch den Zuschuss beantragen, können über die Energieeffizienz-Expertenliste gesucht und beauftragt werden. Auch die Verbraucherzentralen bieten eine geförderte und dadurch kostenlose Einstiegsberatung an.