Innovationen müssen geschützt werden. Gewerbliche Schutzrechte sind ein geeignetes Instrument. Erfinderberatung - Gewerbliche Schutzrechte
Sie erhalten bei der Handwerkskammer eine unabhängige und ganzheitliche Beratung in allen Fragen zu Erfindungen und Innovationen.
Innovationen schützen durch Patent und Gebrauchsmuster
Beim Patent und Gebrauchsmuster handelt es sich um technische Schutzrechte mit denen Sachen oder Verfahren vor Nachahmung beziehungsweise Verwertung durch Unbefugte geschützt werden können. Die wichtigsten Voraussetzungen zur Anmeldung sind die Neuheit und die vollständige Offenlegung der Idee. Bevor mit der Anmeldung begonnen wird - die einen gewissen Aufwand mit sich zieht - sollte geprüft werden, ob die Idee auch wirklich neu ist. Über Datenbankrecherchen kann in Erfahrung gebracht werden, ob man selbst gegen das Schutzrecht eines Anderen verstößt.
Schutzrechte können Ihnen dabei helfen, langfristig die Wettbewerbsvorteile Ihres Betriebs zu sichern.
Uwe Schopf, Technischer Betriebsberater der Handwerkskammer Heilbronn-Franken
Ihr Erscheinungsbild schützen
Das eingetragene Design schützt das äußere Erscheinungsbild – also das Design und nicht die technische Funktion – eines Produktes vor Nachahmung. Geschützt werden kann die Form und/oder die Farbgebung von Flächen oder Gegenständen, z.B. Haushaltsgeräte, Möbel, Werkzeuge, Kleidung, Postkarten, Stoffmuster, Tapeten. Auch typografische Schriftzeichen und Ornamente, die in Texten verwendet werden, gehören dazu. Das Design muss zum Anmeldetag neu sein und eindeutig eine schöpferische, ästhetische Leistung darstellen, d.h. es muss sich vom üblichen Design abheben.
Förderung der Beratung
Die Beratungsleistungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert.