Eine moderne Ladesäule für Elektrofahrzeuge steht auf einem Parkplatz neben einem Auto, das gerade über das Kabel auflädt.
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Seit 3. Juni 2024 können Unternehmen eine Förderung für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur beantragen. Förderung von Schnellladeinfrastrukturen

Seit dem 3. Juni 2024 können Unternehmen über den Förderträger Jülich eine Förderung für nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur über den Projektträger Jülich beantragen. Es ist nur die Förderung von Schnellladeinfrastruktur (DC) möglich.

Folgende Details zur Förderung werden genannt

  • Jedes antragstellende Unternehmen kann einen Antrag stellen. Dabei gilt: Bei verbundenen Unternehmen stellen Tochterunternehmen mit eigener Rechtspersönlichkeit einen eigenen Antrag.
  • Die Zuwendung erfolgt als Anteilsfinanzierung: Für kleine und mittlere Unternehmen ist eine Förderquote von bis zu 40 Prozent möglich.
  • Die förderfähigen Ausgaben pro Ladepunkt sind auf einen Höchstbetrag begrenzt, der von der DC-Ladeleistung dieses Ladepunktes abhängig ist.
    • Bei einer Ladeleistung am Ladepunkt von 50 bis 149 kW beträgt der maximale Förderbetrag pro Ladepunkt für kleine und mittlere Unternehmen 14.000 Euro.
    • Bei Ladepunkten mit einer maximalen Ladeleistung von mehr als 150 kW erhalten kleine und mittlere Unternehmen maximal 30.000 Euro.
  • Die Auftragsvergabe darf erst nach Bewilligung des gestellten Antrages erfolgen.
  • Nicht förderfähig sind Ausgaben für Planungsleistungen Dritter. Auch eine Förderung von Leasingraten oder Mietausgaben für Ladeinfrastruktur ist ausgeschlossen.
  • Die Schnellladepunkte müssen im Inland errichtet werden und mindestens zwei Jahre ab Datum der Inbetriebnahme laut Installationsprotokoll im Eigentum des antragstellenden Unternehmens verbleiben.
  • Der für den Ladevorgang erforderliche Strom muss aus erneuerbaren Energien stammen.
  • Eine Kumulierung mit weiteren Fördermitteln ist nicht zulässig.
  • Die Beschaffung und Installation muss innerhalb von 18 Monaten nach Eingang des Bewilligungsbescheides erfolgen.
 

Weitere Informationen

Rückfragen können telefonisch oder per E-Mail an den Förderträger gerichtet werden.

Weitere Informationen zur Online-Antragstellung und häufig gestellte Fragen (FAQ) gibt es unter

 Antragsstellungsplattform "LIS"

PTJ Projektträger Jülich, Forschungszentrum Jülich GmbH

 LIS-Beratungstelefon 030 20199-498 (10 bis 15 Uhr) 

 ptj-lis@fz-juelich.de

Uwe Schopf
Fotoatelier M/Terzo Algeri

Dipl.-Wirtsch.Ing. (FH) Uwe Schopf

Stv. Abteilungsleiter Unternehmensberatung

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