Welche Voraussetzungen muss ich mitbringen und welche Regelungen gilt es zu beachten?Gründer-Voraussetzungen
Existenzgründer, die sich im Handwerk selbstständig machen wollen, müssen die Regelungen der Handwerksordnung beachten. Wir unterstützen Sie bei der Feststellung, ob und inwieweit Ihre berufliche Qualifikation den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Gründungsvoraussetzungen und Eintragungspflichten
Vor Beginn Ihrer Selbstständigkeit im Handwerk muss die Tätigkeit bei der Handwerkskammer in das entsprechende Verzeichnis eingetragen werden.
Die Handwerksordnung unterscheidet:
- Zulassungspflichtige Handwerksberufe: In der Anlage A der Handwerksordnung sind 53 zulassungspflichtige Handwerksberufe aufgeführt. Voraussetzung für die Selbstständigkeit in diesen Berufen ist der Nachweis einer geeigneten Qualifikation, zum Beispiel der Meisterbrief. Außerdem ist eine Eintragung in die Handwerksrolle erforderlich. Die Handwerksrolle ist ein öffentliches Verzeichnis, das von der Handwerkskammer geführt wird.
- Zulassungsfreie Handwerksberufe: Anlage B 1 der Handwerksordnung nennt die 42 zulassungsfreien Handwerksberufe, die ohne besonderen Qualifikationsnachweis ausgeübt werden dürfen. Eine Meisterprüfung ist in diesen Berufen sinnvoll und möglich, ist aber keine notwendige Voraussetzung für die Selbstständigkeit. Auch zulassungsfreie Handwerke müssen in das entsprechende Verzeichnis bei der Handwerkskammer eingetragen werden.
- Handwerksähnliche Gewerbe: Anlage B 2 der Handwerksordnung umfasst so genannte handwerksähnliche Gewerbe. Diese 52 Gewerbe erfordern ebenfalls keine besondere Qualifikation und müssen bei der Handwerkskammer in das entsprechende Verzeichnis eingetragen werden.
Die Handwerkskammer berät
Die Mitarbeiter der Handwerkskammer stehen Ihnen im gesamten Gründungsprozess mit Rat und Tat zur Seite und helfen Ihnen, offene Fragen zu klären.