Haftung für Vermögensschäden absichern
Wegen Lieferantenproblemen kommt es zu Auftragsverzögerungen, Waren können wegen eines Maschinenschadens nicht rechtzeitig ausgeliefert – zwei typische Fälle, bei denen bei Auftraggebern echte Vermögensschäden entstehen. Es sind Schäden, die finanzielle Nachteile bei Kundinnen und Kunden hervorrufen, ohne dass ein Sachschaden oder Personenschaden vorausgegangen ist. Und für die Handwerkerinnen und Handwerker haften müssen.
Davor schützt eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. Sie ist grundlegender Bestandteil einer Berufshaftpflicht. Sie schützt vor beruflichen Versehen, etwa durch Beratungsfehler, Planungsfehler, durch fehlerhafte Kalkulation, Rechtsverletzungen oder Projektverzögerungen.
Auch vermeintlich kleine Fehler verursachen beim Auftraggeber mitunter einen hohen finanziellen Verlust. Entsprechende Schadenersatzforderungen können unter Umständen zum Ruin eines Handwerksbetriebes führen.
Die Vermögensschadenhaftpflicht prüft, ob die Forderungen grundsätzlich berechtigt sind und ob die Höhe der Forderung realistisch ist. Unbegründete Ansprüche werden von der Versicherung angefochten. Sind die Forderungen berechtigt, werden sie von der Versicherung übernommen, das Privatvermögen bleibt unangetastet. Sie ist damit eine gute Ergänzung der Betriebs- und Berufshaftpflichtversicherung, die Sach- und Personenschäden absichern. Der Leistungsumfang kann individuell angepasst werden.