Hilfe bei Hochwasserschäden
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Betroffene Betriebe auch in Heilbronn-Franken Hilfe bei Hochwasserschäden
Das Hochwasser in Baden-Württemberg hat auch die Region Heilbronn-Franken zum Teil massiv getroffen und viele Handwerksbetriebe unter Wasser gesetzt. Inzwischen hat sich die Situation in der Region zum Glück wieder etwas entspannt. Doch die Schäden zeigen sich erst nach dem Hochwasser. Um betroffenen Handwerksbetrieben schnell und unkompliziert zu helfen, haben wir die wichtigsten Informationen für unsere Betriebe zusammengestellt.
Kurzarbeitergeld
Für Arbeitsausfälle von Arbeitnehmern in Betrieben, die von Hochwasserschäden betroffen sind, kann Kurzarbeitergeld beantragt werden. Das teilt die Bundesagentur für Arbeit mit. Es gelten die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Bezug von Kurzarbeitergeld. Allerdings gilt zusätzlich, dass Beschäftigte, in deren Betrieb die Arbeit wegen Hochwasser ausfällt, bei Aufräumarbeiten in ihrem Betrieb helfen können, ohne dass sie den Anspruch auf Kurzarbeitergeld verlieren.
Außerdem ist es in der Regel nicht notwendig, vor der Zahlung von Kurzarbeitergeld Arbeitszeitkonten auszugleichen oder Urlaubstage zu nehmen. Erhalten Produktionsbetriebe von ihrem Zulieferer wegen des Hochwassers kein Material, können sie auch Kurzarbeitergeld beantragen. Dies gilt genauso im umgekehrten Fall, wenn ein Zulieferer seine Waren nicht an den Abnehmer übergeben kann, weil dieser vom Hochwasser betroffen ist.
Fragen beantwortet die für das jeweilige Unternehmen zuständige Arbeitsagentur. Unternehmen steht die gebührenfreie Hotline 0800 4 5555 20 zur Verfügung. Wie die Bundesagentur für Arbeit weiter mitteilt, kann Kurzarbeit auch online angezeigt werden. Kurzarbeit hier anzeigen.
Steuerliche Erleichterungen
Die Beseitigung der durch das Hochwasser entstandenen Schäden wird bei vielen Steuerpflichtigen zu erheblichen finanziellen Belastungen führen. Mit Hilfe von verschiedenen Maßnahmen schafft die Finanzverwaltung regelmäßig nach schweren Unwetterereignissen mittels Katastrophenerlassen für die Betroffenen umfassende steuerliche Erleichterungen.
Das Ministerium für Finanzen Baden-Württemberg hat am 4. Juni 2024 mit dieser Pressemitteilung darüber informiert, dass die Finanzverwaltung die Betroffenen durch steuerliche Maßnahmen unterstützen wird. Hierzu verweist das Ministerium auf einen Erlass „Steuerliche Hochwassermaßnahmen in Baden-Württemberg“, der zum Download bereit steht.
Kontakt zu den Unternehmensberatern der Handwerkskammer
Natürlich stehen auch die Unternehmensberater der Handwerkskammer Heilbronn-Franken vom Hochwasser betroffenen Betrieben mit Rat und Tat zur Seite. Hier finden Sie die Kontaktdaten der Betriebsberater.