Energiekosten im laufenden Betrieb einsparen: Mit dem KfW-Energieeffizienzprogramm für Produktionsanlagen/-prozesse.KfW-Energieeffizienzprogramm
Das KfW-Energieeffizienzprogramm unterstützt Energieeffizienzmaßnahmen im Bereich Produktionsanlagen/-prozesse gewerblicher Unternehmen mit zinsgünstigen Darlehen in Deutschland und von Tochtergesellschaften deutscher Unternehmen im Ausland. Gefördert werden alle Investitionsmaßnahmen, die eine Energieeinsparung von mindestens 10 Prozent erzielen.
Beispiele für geförderte Maßnahmen:
- Maschinen, Anlagen und Prozesstechnik
- Druckluft, Vakuum und Absaugtechnik
- Elektrische Antriebe und Pumpen
- Prozesskälte und Prozesswärme
- Wärmerückgewinnung und Abwärmenutzung für Produktionsprozesse
- Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
- Informations- und Kommunikationstechnik
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
Die Energieeinsparung muss berechnet werden. Modernisierungsinvestitionen müssen zu einer Endenergieeinsparung von mindestens 10 Prozent, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre, führen. Durch eine Neuinvestition muss eine Endenergieeinsparung von mindestens 10 Prozent gegenüber dem Branchendurchschnitt erreicht werden.
Die KfW schließt Bestimmte Vorhaben generell von einer Finanzierung aus oder gibt einzuhaltende Bedingungen vor.
Wer wird gefördert?
Das Programm spricht Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft an, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
Bedingungen
Die KfW gewährt Kredite aus dem Programm über entsprechende Finanzierungspartner, wie Banken und Sparkassen. Der Förderantrag ist bei einem Finanzierungspartner zu stellen. Der Finanzierungspartner ermittelt den Zinssatz anhand der wirtschaftlichen Verhältnisse. Für den Kredit sind die banküblichen Sicherheiten zu stellen. Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln ist möglich.
Es wird empfohlen im Vorfeld einer Kreditbeantragung eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen. Für kleine und mittlere Unternehmen werden im Rahmen der "Bundesförderung für Energieberatung im Mittelstand" Zuschüsse für qualifizierte Energieeffizienzberatungen gewährt. Nähere Informationen gibt es beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
Förderung der Beratung
Die Beratungsleistungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert.