Erfahren Sie hier, was Sie bei der Handwerkerausnahme beachten müssen.Mautpflicht für Fahrzeuge
Ab dem 1. Juli 2024 werden Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse (tzGm) über 3,5 Tonnen bis unter 7,5 Tonnen auf Bundesstraßen und Autobahnen mautpflichtig. Es ist jedoch gelungen, eine Handwerkerausnahme durchzusetzen, die die Transporte der meisten Handwerksbetriebe von Mautzahlungen befreit.
Informationen zur Handwerkerausnahme
Die ab Juli geltende Handwerkerausnahme greift, wenn Mitarbeiter eines Handwerksbetriebs mit einem Fahrzeug oder einer Fahrzeugkombination über 3,5 bis unter 7,5 Tonne mautpflichtige Strecken nutzen und
- Material, Ausrüstungen oder Maschinen transportieren, die notwendig sind, um die eigenen Dienst- und Werkleistungen auszuführen (einschließlich Werkzeuge, Arbeitsmittel, Ersatzteile, Baustoffe, Kabel, Geräte oder Zubehör)
und/ oder
- handwerklich gefertigte Güter transportiert werden, die im eigenen Betrieb hergestellt, weiterverarbeitet oder repariert werden.
Die Ausnahme kann im Grundsatz von jedem Handwerksbetrieb in Anspruch genommen werden, wenn eine der beiden im Gesetz genannten Voraussetzungen im Hinblick auf den Fahrer und auf das mitgeführte Material erfüllt ist:
- Bei der ersten Möglichkeit der Ausnahme („Beförderung von Material, Ausrüstungen oder Maschinen" zur Ausübung des Handwerks) kann der Fahrer jede im Betrieb zur Ausübung des jeweiligen Handwerks beschäftigte Person sein. Also auch Hilfsarbeiter, Auszubildene und nicht nur Gesellen oder Meister.
- Beim zweiten Ausnahmetatbestand („Auslieferung von handwerklich hergestellten Gütern“) ist nach Aussage des Bundesministerium für Digitales und Verkehr lediglich die Anstellung des Fahrers im Betrieb Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Ausnahme. In jedem Fall muss hier das beförderte Gut im eigenen Betrieb handwerklich hergestellt, repariert oder bearbeitet worden sein. Der Fahrer muss jedoch nicht direkt daran beteiligt gewesen sein.
Handwerksfahrzeuge melden
Betriebe haben die Möglichkeit, ihre Fahrzeuge auf einem Portal von Toll Collect für die Ausnahme zu melden. Die Meldung ist nicht vorgeschrieben, wird aber empfohlen. Betriebe können dadurch Zeit sparen. Fahrzeuge werden unter anderem durch Mautsäulen/Mautbrücken erfasst. Durch die Meldung der Fahrzeuge bei Toll Collect müssen keine Klärungsschreiben beantwortet werden, da die Kennzeichen automatisch abgeglichen werden können.
Im Portal sind unter anderem Name, Adresse und Gewerk des Betriebes anzugeben sowie die Kennzeichen der Fahrzeuge. Handwerkerkarte oder Gewerbeanmeldung sowie Fahrzeugpapiere sind als Scans hochzuladen.
Durch die Meldung zur Ausnahme werden Betriebe nicht zu Kunden von Toll Collect. Dies würde nur durch eine Registrierung zur Mautzahlung erfolgen, die aber für die allermeisten Betriebe auf Grund der Handwerkerausnahme nicht notwendig sein wird.
Förderung der Beratung
Die Beratungsleistungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert.