Pensionszusage mit Rückdeckungsversicherung gewährleisten
Bei einer Pensionszusage verspricht ein Arbeitgeber, dass ein Arbeitnehmer bei Erreichen der Altersgrenze, bei Invalidität oder im Todesfall den Hinterbliebenen Versorgungsleistungen zahlt. Der Arbeitnehmer hat in diesem Fall einen direkten Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Dieser muss die Leistungen aus eigenen Mitteln erbringen. Spätestens im Leistungsfall muss der Arbeitgeber wirtschaftlich in der Lage sein, die zugesagte Versorgung zu gewährleisten.
Für den Arbeitgeber empfiehlt es sich deshalb, eine Rückdeckungsversicherung auf das Leben des Arbeitnehmers abzuschließen. Im Versorgungsfall wird dann die Versicherungsleistung an die Firma gezahlt, die daraus die zugesagten Leistungen erbringen kann.
Flexibilität für Arbeitgeber
Sowohl bei der Gestaltung der Pensionszusage als auch bei der Wahl der Rückdeckung ist der Arbeitgeber flexibel. Über eine Rückdeckungsversicherung ist die Pensionszusage vollständig finanziert und abgesichert.
Die Pensionszusage eignet sich insbesondere für die Versorgung von Personen mit hohen Versorgungslücken wie leitende Angestellte, Gesellschafter, Geschäftsführer und alle Arbeitnehmer mit Einkommen über der Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Pensionszusage wird häufig als zusätzliche Leistung zum Gehalt gewährt. Sie eignet sich aber aufgrund des möglichen Dotierungsrahmens insbesondere auch dafür, hoch besteuerter Einmalzahlungen wie Tantiemen oder Boni umzuwandeln.