Pressemitteilung der Handwerkskammer vom 17. Juli 2023Präsident Ulrich Bopp kritisiert Lieferkettengesetz
Das EU-Parlament hat am 1. Juni dem Bericht für ein schärferes Lieferkettengesetz zugestimmt. Das Gesetz gilt für Firmen ab 250 Beschäftigten. Es soll die Umwelt- und Menschenrechte entlang globaler Lieferketten schützen. Bei Verstößen gegen Menschenrechts- und Umweltauflagen sieht das Gesetz zivilrechtliche Haftung von Unternehmen mit einer Verjährungsfrist von zehn Jahren vor.
"Das ist eine weitere, nicht zu Ende durchdachte Entscheidung der EU", kritisiert Ulrich Bopp, Präsident der Handwerkskammer Heilbronn-Franken, das Gesetz. Denn aus seiner Sicht ist zu befürchten, dass auf Handwerksbetriebe ein weiterer bürokratischer Zusatzaufwand zukommt, der in keinem Verhältnis zur handwerklichen Leistung steht. Größere Betriebe, die Handwerker beauftragen, sind dem Gesetz zufolge zu Risikoanalysen von Geschäftsaktivitäten verpflichtet, die möglicherweise zu Verstößen von Menschenrechts- und Umweltstandards führen können. Um sich von der Haftung zu befreien, ist die Konsequenz, dass zuliefernde Handwerksbetriebe ihre Standards in Sachen Menschenrechte und Umwelt aufwändig dokumentieren müssen. Betroffen sind davon hauptsächlich Betriebe aus dem Bau- und Elektrohandwerk.
"Für das Handwerk ist das unzumutbar", meint Ulrich Bopp. Die meisten Handwerksbetriebe agierten ausschließlich in Deutschland oder innerhalb der EU. Deutsche und europäische Lieferketten seien im Hinblick auf Menschrechts- oder Umweltstandards risikoarm. Nachweispflichten sollten aus seiner Sicht deshalb nur da eingefordert werden, wo geografisch nachweislich tatsächlich ein Risiko besteht. Es sei sicherzustellen, dass Unternehmen nicht zu weitreichende Forderungen an Handwerksunternehmen stellen. Auch das Haftungsrisiko müsse entsprechend nachgebessert werden.
>> Das ist eine weitere, nicht zu Ende durchdachte Entscheidung der EU <<
Ulrich Bopp, Präsident der Handwerkskammer Heilbronn-Franken