Sachverständiger werden
Was tun Sachverständige und wie kann man als Sachverständiger öffentlich bestellt und vereidigt werden? Wir erklären Ihnen, was Sie über die Arbeit der von uns vereidigten Experten wissen müssen und wie der Bewerbungsprozess abläuft.
Was Sachverständige tun
Darf ein bestimmtes Holzschutzmittel die Fensterrahmen im Kindergarten konservieren? Wurden die neuen Fenster vorschriftsgemäß eingebaut? Und entspricht der Stundenverrechnungssatz einer Rechnung den branchenüblichen Preisen?
Wer Antworten auf diese oder andere Fragen sucht, braucht das Wissen von Expertinnen und Experten - von Sachverständigen, die den Dingen objektiv und neutral auf den Grund gehen.
Geschützter Begriff
Doch Sachverständiger ist nicht gleich Sachverständiger. Die Bezeichnung „öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger“ ist rechtlich geschützt und unterscheidet sich zu den im Volksmund gängigen Bezeichnungen „Sachverständiger“ oder „Gutachter“.
Anders als beispielsweise Privatgutachterinnen und -gutachter legen die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen einen Eid ab, ihre Sachverständigentätigkeit unabhängig, weisungsfrei, persönlich, gewissenhaft und unparteiisch auszuüben sowie die Sachverständigenordnung zu beachten. Ihre besondere Sachkunde wurde ausführlich überprüft und festgestellt. Zudem sind sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Den öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ist die zuständige Kammer als Bestellungskörperschaft übergeordnet.
Hohe Verantwortung
Die Tätigkeit einer oder eines Sachverständigen erfordert ein hohes Maß an Verantwortungs- und Pflichtbewusstsein. Privatpersonen, aber auch Gerichte, sind bei fachlichen Unklarheiten auf Sachverständige angewiesen und müssen sich grundsätzlich auf die Sachverständigen verlassen können.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?
Handwerker, die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige werden wollen, müssen durch ihren beruflichen Werdegang und Fortbildungen ihre überdurchschnittlichen Fachkenntnisse nachweisen. Außerdem müssen sie die rechtlichen Rahmenbedingungen ihrer Arbeit kennen und in der Lage sein, ein Gutachten zu erstellen.
Welche weiteren Voraussetzungen für eine öffentliche Bestellung und Vereidigung erfüllt sein müssen, können Sie in § 2 der Sachverständigenordnung nachlesen.
Wie man Sachverständige(r) wird
Falls Sie keinerlei Erfahrungen in der Gutachtenerstellung haben, ist es sinnvoll, das Grundlagenseminar vor der Sachkundeüberprüfung durch den Fachverband zu absolvieren. Hierfür fallen Teilnahmegebühren an.
Die Überprüfung der besonderen Sachkunde gliedert sich meist in drei Module: Erstellung eines Probegutachtens, schriftliche Überprüfung und Fachgespräch. Weitere Informationen über Ablauf, Termine und Kosten erhalten Sie beim zuständigen Fachverband.
Nach dem Ablegen der Prüfung erhält die Handwerkskammer seitens des Fachverbandes die Rückmeldung, ob Ihre besondere Sachkunde festgestellt werden konnte oder nicht. Sollten Sie die besondere Sachkunde nicht nachweisen können, besteht nach Rücksprache mit der Handwerkskammer die Möglichkeit, die Sachkundeprüfung zu wiederholen.
Die Vereidigung findet im kleinen Rahmen statt, durchgeführt vom Präsidenten der Handwerkskammer Heilbronn-Franken. Hier erhalten Sie den Sachverständigenausweis und -stempel und werden auf längstens fünf Jahre vereidigt.