Wer seit 2023 eine grundlegende Dachsanierung umsetzt, muss in Baden-Württemberg eine Solarpflicht beachten. Solarpflicht bei Dachsanierungen
Geeignete Dachflächen müssen im Falle einer Sanierung mit einer Photovoltaik-Anlage belegt werden, auch eine Solarthermie-Anlage ist möglich.
Die Pflicht zur Solaranlage greift immer dann, wenn eine grundlegende Dachsanierung durchgeführt wird. Aktuell gibt es aber noch Klärungsbedarf, was unter einer grundlegenden Dachsanierung im Detail zu verstehen ist. Es kann vermutet werden, dass die aktuell geltende Photovoltaik-Pflicht-Verordnung überarbeitet wird.
Die Verpflichtung richtet sich an den Bauherren. An die Dachsanierung ausführenden Bauhandwerkern kann die Empfehlung ausgesprochen werden, im Rahmen des Angebots oder anderem Schriftverkehr auf die Pflicht hinzuweisen.
Förderung der Beratung
Die Beratungsleistungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert.