Ein Fliesenleger bei der Arbeit, er kniet in einer Wohnung auf dem Boden und schleift den Bodenbelag ab.
Sascha Schneider/www.amh-online.de

Info-Flyer für HandwerkerkundenSteuerbonus für Handwerkerleistungen

Kunden können Handwerkerleistungen steuerlich absetzen - wenn einige Regeln beachtet werden. Hierüber informiert der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) in seinem neu aufgelegten Flyer "Steuerbonus für Handwerkerleistungen".

Der Flyer berücksichtigt aktuelle Rechtsprechungen und Verwaltungsanweisungen und dient zur Informationen für Ihre Kunden, er kann zum Beispiel als Anhang zu einem Kostenvoranschlag beigefügt werden.

Voraussetzungen für den Steuerbonus

Bei Handwerkerleistungen, die nicht der energetischen Gebäudesanierung dienen, sind 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar. Das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr, das entspricht bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Haushalt.

Begünstigte Handwerkerleistungen

Begünstigte Handwerkerleistungen sind, laut Bundesministerium der Finanzen, alle handwerklichen Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, die für einen inländischen, einen in der Europäischen Union oder einen im Europäischen Wirtschaftsraum liegenden Haushalt des Steuerpflichtigen erbracht werden.

Dies sind beispielsweise:

  • Arbeiten an Innen- und Außenwänden, am Dach, an der Fassade, an Garagen oder ähnliches
  • Reparatur oder Austausch von Fenstern und Türen, von Bodenbelägen (z. B. Teppichboden, Parkett, Fliesen)
  • Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern (innen und außen), Wandschränken, Heizkörpern und -rohren
  • Reparatur, Wartung oder Austausch von Heizungsanlagen, Elektro-, Gas- und Wasserinstallationen
  • Modernisierung oder Austausch der Einbauküche
  • Modernisierung des Badezimmers
  • Reparatur und Wartung von Gegenständen im Haushalt (z. B. Waschmaschine, Geschirrspüler, Herd, Fernseher)
  • Maßnahmen der Gartengestaltung (nicht begünstigt: erstmalige Anlage im Rahmen einer Neubaumaßnahme)
  • Pflasterarbeiten auf dem Wohngrundstück
  • Leistungen der Schornsteinfeger
 

Download und Bestellformular

Einen guten Überblick über alles Wissenswerte, zum Beispiel, welche Voraussetzungen Ihre Handwerkerrechnung erfüllen muss, bietet der aktuelle Info-Flyer des ZDH.

Der Flyer kann kostenlos beim ZDH als PDF heruntergeladen werden:

 Flyer zum Download beim ZDH

Gedruckte Flyer können kostenpflichtig beim ZDH bestellt werden:

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Förderung der Beratung

Die Beratungsleistungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert.

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