Junge Frau sitzt in Werkstatt an Tisch mit ungebundenen Bücherstapeln und arbeitet mit Schere und Faden an einem Buchrücken.
Thomas Einberger, www.argum.com

Pressemitteilung der Handwerkskammer vom 11. Mai 2021Uhrmacher und Buchbinder sind immaterielles Kulturerbe

Das Handwerk der Uhrmacher und der Buchbinder ist vor kurzem in die Liste des Immateriellen Kulturerbes in Deutschland aufgenommen worden. Beschlossen wurden die Neuaufnahmen von der Kultusministerkonferenz gemeinsam mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultus und Medien, die unter anderem die vorbildliche Verbindung von gelebter Tradition und Zukunftsorientierung der Handwerkstechniken betonten. „Das ist eine schöne Anerkennung für die 10 Buchbinder und 32 Uhrmacher in der Region“, freut sich Ralf Schnörr, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer. „Schließlich halten die Betriebe diese Techniken mit ihrer Arbeit am Leben und tragen damit zum Erhalt des kulturellen Erbes bei.“

Alte Techniken weiter gefragt

Das Buchbinderhandwerk etwa hat trotz zahlreicher Herausforderungen wie der Digitalisierung nicht an Lebendigkeit verloren. Die Betriebe binden unterschiedliche Druckerzeugnisse, reparieren und restaurieren alte Bücher oder fertigen neue kunsthandwerkliche Bucheinbände. Das Uhrmacherhandwerk erfordert breite Kenntnisse von historischen bis zu elektronischen Zeitmessgeräten. Dazu gehört etwa Wissen über Materialien wie Eisen, Stahl oder Messing und deren Bearbeitung sowie den Techniken Sägen, Feilen, Bohren, Drehen, Schleifen und Polieren. Die Weitergabe von diesem Wissen sowie der vielfältigen handwerklichen Techniken und Fähigkeiten zur Restauration und Wartung erhält die Lebendigkeit des Uhrmacherhandwerks.

Älterer Mann mit Brille sitzt in einer Werkstatt zwischen Werkzeugen und blickt prüfend auf eine Armbanduhr in seinen Händen.
Eva von Lepel

Nationales Register der UNESCO

Die UNESCO, Organisation der Vereinten Nationen für Bildung, Wissenschaft und Kultur (United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization), unterstützt seit 2003 den Schutz, die Dokumentation und den Erhalt von lebendigen Traditionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik, mündliche Überlieferungen, Naturwissen und Handwerkstechniken. Deutschland ist dem UNESCO-Übereinkommen zum Erhalt des Immateriellen Kulturerbes 2013 beigetreten. Über Aufnahmen in das Verzeichnis wird regelmäßig in einem mehrstufigen Verfahren entschieden. Insgesamt gab es 20 neue Einträge in das nationale Register, das nun 126 Kulturgüter umfasst.

Anzahl der Betriebe in den Kreisen der Region

BuchbinderUhrmacher
Stadtkreis Heilbronn13
Landkreis Heilbronn311
Hohenlohekreis42
Main-Tauber-Kreis05
Landkreis Schwäbisch Hall211
Region Heilbronn-Franken1032