Am Thema Arbeitsschutz kommt kein Betriebsinhaber vorbei - es bedeutet die Beschäftigten vor arbeitsbedingten Sicherheits- und Gesundheitsgefährdungen zu schützen.Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz
Rechtlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes
Die rechtlichen Vorgaben des Arbeitsschutzes ergeben sich unter anderem aus dem
- dem Arbeitsschutzgesetz mit seinen Verordnungen (z. B. Betriebssicherheitsverordnung, Gefahrstoffverordnung)
- Produktsicherheitsgesetz und seinen Verordnungen (z. B. Maschinenverordnung)
- Arbeitssicherheitsgesetz (z. B. DGUV-Vorschrift 2)
Die Vorgaben des Arbeitsschutzes werden in Baden-Württemberg überwacht durch die Gewerbeaufsicht - diese ist angesiedelt bei Landkreisen (Landratsamt) und den kreisfreien Städten - sowie durch die Berufsgenossenschaften, die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Materie des Arbeitsschutzes ist komplex. Eine Musterlösung zur Umsetzung der Vorgaben gibt es nicht, allerdings vereinzelt branchenbezogene Unterstützungssysteme, beispielsweise das Projekt „SIAM“ für die Berufe Tischler, Modellbauer und Glaser.
Gefährdungen am Arbeitsplatz
Im Handwerk gibt es am Arbeitsplatz viele Gefährdungen, daher ist Arbeitsschutz ist ein wichtiges Thema. Grundsätzlich liegt die Verantwortung für den Arbeitsschutz beim Inhaber eines Unternehmens. Er hat darauf zu achten, dass in seinem Betrieb alle geltenden Bestimmungen eingehalten werden, damit seine Mitarbeiter ihrer Tätigkeit ohne Gefahr für Leib und Leben nachgehen können.
Ermittlung von Gefährdungen am Arbeitsplatz
- Baustelle, Werkstatt, Büro, Fahrten usw.
- mechanisch, elektrisch, Gefahrstoffe, Brand und Explosion, Lärm, psychisch usw.
- Instrument: Gefährdungsbeurteilungen
Ergebnisse auswerten und Erstellen einer Maßnahmenliste
Maßnahmen organisieren
Können Gefährdungen nicht vermieden werden, muss auf das sicherheitsgerechte Verhalten der Beschäftigten eingewirkt werden durch:
- organisatorische Maßnahmen
- persönliche Schutzausrüstung
- Unterweisung
- Information (Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe, Geräte, Maschinen; Hautschutzplan)
Begleitende Maßnahmen für den Arbeitsschutz
Die Umsetzung des Arbeitsschutzes im Betrieb wird unterstützt durchfolgende Punkte:
Dokumentationen
- Flurförderschein (siehe Infoblatt)
- Schweißerlaubnisscheine
- Explosionsschutzdokument
- und vieles mehr
Betriebsbeauftragte (siehe Infoblatt)
- Ersthelfer
- Fachkraft für Arbeitssicherheit
- Sicherheitsbeauftragte (bei mehr als 20 Beschäftigten)
Erste Hilfe
- Ausstattung für die Erste Hilfe
- Verbandbuch
- Notfallmanagement
Gefahrstoffe
- Gefahrstoffverzeichnis
- Sicherheitsdatenblätter
Arbeitsmittel
- Arbeitsmittelverzeichnis (Maschinen, Leitern usw.)
- Bedienungsanleitungen
- Prüfpläne
Verkehrssicherheitstraining
arbeitsmedizinische Betreuung
sicherheitstechnische Betreuung
Verbesserungsvorschlagswesen
Förderung der Beratung
Die Beratungsleistungen werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages sowie durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg gefördert.