Manche Jugendliche haben Schwierigkeiten, eine Ausbildung zu finden. Bessere Chancen bietet ihnen die betriebliche Einstiegsqualifizierung.Betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ)
Die betriebliche Einstiegsqualifizierung (EQ) hilft jungen Menschen ohne Ausbildungsstelle dabei, einen Berufseinstieg zu schaffen. In einem Praktikum von mindestens vier bis längstens zwölf Monaten können sie in einem Handwerksbetrieb Einblick in einen Ausbildungsberuf bekommen und beweisen, was sie können. Im Idealfall wartet danach ein Ausbildungsvertrag auf die Jugendlichen.
Wer kann an einer Einstiegsqualifizierung teilnehmen?
- Bewerber, die auch nach dem 30. September eines Jahres noch nicht in Ausbildung vermittelt sind.
- Bewerber, die noch nicht ausreichend auf eine Ausbildung vorbereitet sind.
- Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Jugendliche.
Was sollten Sie bei der EQ beachten?
Beginn der EQ ist jeweils der 1. Oktober. In Ausnahmefällen kann das Praktikum bereits am 1. August starten. Die Teilnehmer schließen mit dem Betrieb einen Qualifizierungsvertrag ab und erhalten monatlich mindestens 272 Euro als Vergütung. Die Beiträge zur Sozialversicherung werden vom Betrieb übernommen.
Sind die Teilnehmer noch schulpflichtig, müssen sie auch eine Berufsschule besuchen. Für Praktikanten unter 18 Jahren muss die Bescheinigung der Erstuntersuchung nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz mit dem EQ-Vertrag vorgelegt werden. Erst dann darf der Jugendliche in ein Praktikum einsteigen und auch beschäftigt werden.
Den EQ-Vertrag reichen Betriebe in dreifacher Ausfertigung bei der Handwerkskammer Heilbronn-Franken ein. Am Ende erhalten die Teilnehmer ein betriebliches Zeugnis. Auf Wunsch erstellt die Handwerkskammer auf Basis des Zeugnisses ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der EQ.
Welche Vorteile haben Betriebe?
- Sie lernen künftige Auszubildende und deren Leistungsfähigkeit in der betrieblichen Praxis kennen.
- Sie haben die Möglichkeit, die Teilnehmer praxisnah zur Ausbildung hinzuführen.
- Wenn Sie bisher nicht oder nicht mehr ausgebildet haben, können Sie mit der EQ den (Wieder-) Einstieg in die Ausbildung erproben. Die EQ darf aber keine Ausbildungszeiten ersetzen.
Welche Unterstützung gibt es für Betriebe?
Die Agentur für Arbeit erstattet dem Arbeitgeber auf Antrag einen Zuschuss zur EQ-Vergütung von 272 Euro und einen pauschalierten Anteil am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Förderung wird auch für Zeiten des Berufsschulunterrichts gezahlt, wenn der Teilnehmer noch schulpflichtig ist. Dabei sollte der Besuch einer Fachklasse angestrebt werden. Das verbessert die Übernahmechancen in eine Ausbildung erheblich.
Wenn Sie einen lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Teilnehmer einstellen, können Sie bei einem Bildungsträger eine sozialpädagogische Begleitung für Ihren Praktikanten beantragen. Für den Arbeitgeber entstehen dadurch keine Kosten.