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Ehrenurkunden sind für die 25-, 40-, 50- und 60-jährige ununterbrochene Betriebszugehörigkeit eines Mitarbeiters erhältlich. Lehrzeit und Unterbrechungen wegen Wehrdienst werden auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet.
Die Überreichung der Ehrenurkunde ist vorgesehen am / in:
Alle Arbeitsjubiläen werden in dem offiziellen Mitteilungsorgan der Handwerkskammer (Deutsche Handwerks Zeitung/DHZ) bekannt gegeben und an die örtliche Presse verschickt. Die Information an die Presse erfolgt in Form einer Sammelliste der jeweiligen Monatsjubiläen.
Um dieses Angebot der Handwerkskammer nutzen zu können, ist die Verarbeitung der dargestellten personenbezogenen Daten erforderlich. Die Daten werden elektronisch gespeichert und ausschließlich für die Bearbeitung Ihrer Nachricht verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.
Nachdem Sie Ihren Antrag an die Handwerkskammer gesendet haben, wird online eine Bestätigungsseite angezeigt, in der alle Angaben nochmals aufgeführt sind. Sollten Sie hierzu Fragen oder Korrekturwünsche haben, wenden Sie sich bitte an Annika Hess.
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