Ein junger Mann sitzt in einem Büro an einem Schreibtisch und blickt konzentriert auf einen von zwei Monitoren.
ArGe Medien im ZVEH

Jungmeister, die einen Betrieb gründen oder übernehmen wollen, bekommen Unterstützung vom Land. Hier erfahren Sie, wie Sie den Zuschuss beantragen können.Meistergründungsprämie in Baden-Württemberg

Handwerksmeister, die sich kurz nach bestandener Prüfung selbstständig machen möchten, können die Meistergründungsprämie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg beantragen. 

Wer bekommt die Meistergründungsprämie?

  • Jeder Jungmeister, der in den ersten 24 Monaten nach der erfolgreich absolvierten Meisterprüfung einen Betrieb in einem zulassungspflichtigen oder zulassungsfreien Handwerk neu gründet, einen bestehenden Betrieb übernimmt oder sich daran beteiligt.
  • Bei einer Teamgründung durch zwei antragsberechtigte Meister verdoppelt sich die Förderung.
  • Meister, die aus anderen Bundesländern kommen und in Baden-Württemberg gründen oder einen Betrieb übernehmen möchten, sind ebenfalls förderfähig.
 

Weitere Informationen

Mehr über zulassungspflichtige und zulassungsfreie Handwerke erfahren Sie hier:

 Gründer-Voraussetzungen

Wie bekommt man die Prämie?

Die Meistergründungsprämie wird in Form eines Tilgungszuschusses für ein Förderdarlehen der L-Bank in den Programmen Startfinanzierung 80 und Gründungsfinanzierung ausgezahlt. Die Jungmeister beantragen die Meistergründungsprämie zusammen mit dem Förderdarlehen bei ihrer Hausbank. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent und kann bis maximal 10.000 Euro gewährt werden.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist neben dem Nachweis der erfolgreich bestandenen Prüfung (beglaubigte Kopie) ein Nachweis über einen erfolgten „Check-up“ des Vorhabens – zum Beispiel durch eine Gründungsberatung bei der Handwerkskammer. Dabei erhalten Jungmeister auch eine Bestätigung, dass sie die handwerklichen Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie erfüllen, die sie für die Antragstellung benötigen.

 

Weitere Informationen

Beratung für Existenzgründer 



Christina Bauer Fotoatelier M – Heilbronn

Dipl.-Kauffrau Christina Bauer

Unternehmensberatung (Landkreis Schwäbisch Hall, Hohenlohekreis)

Stauffenbergstr. 35-37

74523 Schwäbisch Hall

Tel. 0791 97107-12

Fax 0791 97107-28

Christina.Bauer--at--hwk-heilbronn.de

Sascha Grimm-Neumann Fotoatelier M – Heilbronn

Dipl.-Betriebswirt (BA) Sascha Grimm-Neumann, LL.M.

Leiter Unternehmensberatung (Stadt- und Landkreis Heilbronn)

Allee 76

74072 Heilbronn

Tel. 07131 791-170

Fax 07131 791-2570

Sascha.Grimm-Neumann--at--hwk-heilbronn.de

Uwe Schopf Fotoatelier M – Heilbronn

Dipl.-Wirtsch.Ing. (FH) Uwe Schopf

Stv. Abteilungsleiter Unternehmensberatung

Allee 76

74072 Heilbronn

Tel. 07131 791-175

Fax 07131 791-2575

Uwe.Schopf--at--hwk-heilbronn.de

Frank Staiger Fotoatelier M – Heilbronn

Dipl.-Volkswirt Frank Staiger

Unternehmensberatung (Stadt- und Landkreis Heilbronn, Hohenlohekreis)

Allee 76

74072 Heilbronn

Tel. 07131 791-173

Fax 07131 791-2573

Frank.Staiger--at--hwk-heilbronn.de

Andreas Kolban Fotoatelier M – Heilbronn

Diplom-Betriebswirt (FH) Andreas Kolban, LL.M.

Unternehmensberatung (Landkreis Main-Tauber-Kreis, Hohenlohekreis)

Pestalozziallee 11

97941 Tauberbischofsheim

Tel. 09341 9251-20

Fax 07131 791-2595

Andreas.Kolban--at--hwk-heilbronn.de