Jungmeister, die einen Betrieb gründen oder übernehmen wollen, bekommen Unterstützung vom Land. Hier erfahren Sie, wie Sie den Zuschuss beantragen können.Meistergründungsprämie in Baden-Württemberg
Handwerksmeister, die sich kurz nach bestandener Prüfung selbstständig machen möchten, können die Meistergründungsprämie des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg beantragen.
Wer bekommt die Meistergründungsprämie?
Wie bekommt man die Prämie?
Die Meistergründungsprämie wird in Form eines Tilgungszuschusses für ein Förderdarlehen der L-Bank in den Programmen Startfinanzierung 80 und Gründungsfinanzierung ausgezahlt. Die Jungmeister beantragen die Meistergründungsprämie zusammen mit dem Förderdarlehen bei ihrer Hausbank. Der Zuschuss beträgt 10 Prozent und kann bis maximal 10.000 Euro gewährt werden.
Welche Voraussetzungen gibt es?
Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist neben dem Nachweis der erfolgreich bestandenen Prüfung (beglaubigte Kopie) ein Nachweis über einen erfolgten „Check-up“ des Vorhabens – zum Beispiel durch eine Gründungsberatung bei der Handwerkskammer. Dabei erhalten Jungmeister auch eine Bestätigung, dass sie die handwerklichen Voraussetzungen für die Meistergründungsprämie erfüllen, die sie für die Antragstellung benötigen.