Schweizer Flagge in den Bergen
Fedor Selivanov/shutterstock.com

Seit 17. März 2025 laufen Meldungen nur noch über das Portal EasyGov.swissNeues Meldeverfahren für Arbeiten in der Schweiz

Die Schweiz hat Mitte März ein neues Meldeportal für die Anmeldungen von Dienstleistungen eingeführt. Vorübergehende Tätigkeiten ausländischer Unternehmen sind schon seit Jahren grundsätzlich acht Tage vor Beginn der Leistung in der Schweiz in einem Online-Portal anzumelden. Seit dem 17. März ist das nun nur noch über das neue System „Easy-Gov.swiss“ möglich.

Neue Registrierung erforderlich

Am Meldeprozess und den abgefragten Informationen ändert sich grundsätzlich nichts. Alle Unternehmen müssen sich jedoch im neuen System einmalig registrieren. Eine wichtige Ergänzung im Registrierungsprozess des neuen Portals ist dabei, dass eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) vorzuweisen oder zu beantragen ist, welche zwingend für die Nutzung des Meldeverfahrens notwendig ist.

Unternehmen, die in der Schweiz umsatzsteuerlich registriert sind, haben bereits eine UID und können sich direkt mit ihrem „Easy-Gov“-Konto verbinden. Alle anderen Unternehmen müssen eine Unternehmens-Identifikationsnummer (UID) beantragen. Die Vergabe kann bis zu 14 Tage dauern.

Unterstützung

Tipps, wie und wo die UID beantragt werden kann und wie bisherige Daten in die neue Anwendung übertragen werden, gibt es auf einer Sonderseite von Handwerk International Baden-Württemberg. Zusätzlich unterstützen die Außenwirtschaftsberater bei Fragen zum neuen Portal und rund ums Auslandsgeschäft.