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Schwarzarbeit - hohe Bußgeldbescheide

Pressemitteilung der Handwerkskammer vom 15. März 2018

Über 10 Prozent der gesamtwirtschaftlichen Leistungen in Deutschland werden schwarz erwirtschaftet. Dem Fiskus entgehen dadurch Einnahmen in Höhe von rund 50 Milliarden Euro. Unter den schwarzen Schafen finden sich auch Handwerksbetriebe. Das Problem der Handwerkskammern ist dabei nicht der Straftatbestand der Steuerhinterziehung. Schwarzarbeit im Sinne des Handwerks liegt dann vor, wenn ein Handwerker Tätigkeiten ausführt, zu der er nicht berechtigt ist. Wer illegal ein zulassungspflichtiges Handwerk ausübt, muss mit teils saftigen Bußgeldern bis zu 50.000 Euro und mehr rechnen. Deliktermittlung und Strafverfolgung obliegen dem Zoll und den Ordnungsämtern der Landkreise, der Großen Kreisstädten und der Stadtkreise. Die Handwerkskammern stehen beratend und begutachtend zur Seite - mit Erfolg.

Historisch niedriges Ergebnis

Wegen Schwarzarbeit und unerlaubter Handwerksausübung wurden im vergangenen Jahr sieben Handwerksbetrieben im Bezirk der Handwerkskammer Heilbronn-Franken Bußgeldbescheide über rund 24.500 Euro zugestellt. Das ist das zweitniedrigste Ergebnis seit 2007 und ein weiterer deutlicher Rückgang gegenüber dem Vorjahr. 2016 betrug die Gesamtsumme der Bußgelder noch 81.000 Euro. Im letzten Jahr verhielten sich zwei Stuckateur-Betriebe ordnungswidrig. Bußgeldaufforderungen erhielten zudem drei Installateure und Heizungsbauer sowie zwei Friseure.

Weniger Anzeigen bei Hochkonjunktur

Dass die Schwarzarbeitsliste seit Jahren rückläufig ist, hängt unter anderem auch mit der guten Konjunktur zusammen. „Wenn die Wirtschaft brummt und die Handwerker sich vor Aufträgen nicht retten können, kommt es kaum zu Anzeigen“, sagt Martin Weiß von der Rechtsabteilung der Handwerkskammer Heilbronn-Franken. Selbst wenn ein Handwerksbetrieb mitbekommt, dass ein Mitarbeiter sich nebenher quasi illegal ein Zubrot verdient, wird das vermutlich in den seltensten Fällen angezeigt. Der Betrieb will und kann wahrscheinlich einen guten Mann bei hohem Auftragsbestand nicht verlieren und drückt ein Auge zu. Die Dunkelziffer bei Schwarzarbeit ist deshalb in Zeiten der Hochkonjunktur eine unbekannte Größe.

Sprunghafter Anstieg in der Krise

Nachvollziehbar ist jedoch, dass das Handwerk auf die konjunktu-relle Entwicklung mit einer Zeitverzögerung von etwa zwei Jahren reagiert. Schwarzarbeit explodiert regelrecht in Folge einer Krise und senkt sich nach dem Einsetzen eines wirtschaftlichen Aufschwungs ebenso steil wieder ab. Nach der Wirtschaftskrise 2009/2010 zum Beispiel stieg die Summe der ausgegebenen Bußgeldbescheide im Kammerbezirk sprunghaft an. Wurden 2009 noch Bußgelder in Höhe von rund 49.000 Euro verhängt, so lagen diese 2011 bei rund 600.000 Euro und 2012 bei fast 1,5 Millionen Euro. Seit 2013 gehen die Zahlen wieder kontinuierlich zurück. Für Ralf Schnörr, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Heilbronn-Franken, ist das auch ein Ergebnis der aufklärenden Kammerarbeit. „Wir sensibilisieren seit Jahren die Auftraggeber auf die Vorteile eines eingetragenen Meisterbetriebs. Und wir warnen vor den unangenehmen Folgen einer unerlaubten Handwerksausübung. Außerdem arbeiten wir eng mit den Ordnungsbehörden zusammen und stellen unser umfangreiches Fachwissen für die Verfolgung illegaler Handwerkstätigkeiten zur Verfügung“, sagt er.

Verfolgung kompliziert und komplex

Die handwerksrechtliche Bekämpfung von Schwarzarbeit ist ext-rem kompliziert und komplex. Schon die Beurteilung einer uner-laubten Handwerksausübung ist nicht einfach. Oft handelt es sich beispielsweise darum, dass nur eine einzelne Teiltätigkeit ausgeführt worden ist. Entscheidend ist dann, ob die konkrete Tätigkeit wesentlich zum Kernbereich des Berufsbildes gehört. Maßgeblich ist auch, ob die Dienst- oder Werksleistungen in erheblichem Umfang erbracht werden. Wenn sie also fortgesetzt, planmäßig und vorsätzlich zur Gewinnerzielung erfolgt. Je nach Handwerk kann das sehr unterschiedlich sein. Im Friseurhandwerk etwa machen 400 Euro pro Monat schon einen erheblichen Umfang aus. In anderen Handwerksberufen erst ab 2.000 bis 2.500 Euro. Auch kommt es darauf an, ob die Arbeit durch einen unerheblichen handwerklichen Nebenbetrieb erfolgt ist. Dieser ist nicht eintragungspflichtig. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn ein Viehwirt eine eigene Metzgerei betreibt. Oder einem Fahrradhersteller eine Zweiradmechanikerwerkstatt angeschlossen ist.

Keine Geschäfte an der Haustür

Das zulassungspflichtige Handwerk muss in Form eines stehenden Gewerbes ausgeübt werden. Die Vorschriften der Handwerksordnung gelten nicht für das Reisegewerbe oder den Marktverkehr. Ein Metzger, der seine selbsthergestellte Wurstwaren ausschließlich auf dem Wochenmarkt verkauft, unterliegt somit nicht der Handwerksordnung. Der Heimfriseur dagegen, der vom Kunden nach Hause bestellt wird, übt ein stehendes Gewerbe und kein Reisegewerbe aus. Reisegewerbe liegt nur dann vor, wenn der Handwerker ohne vorherige Terminvereinbarung von Haus zu Haus geht, klingelt und seine Verträge im Haustürgeschäft abschließt. „Dieses Verhalten widerspricht der Lebenswirklichkeit. Ich kann nur davor warnen, zwischen Tür und Angel Verträge abzuschließen“, kommentiert Martin Weiß die Situation. Er empfiehlt grundsätzlich, sich das Angebot in Ruhe und ohne Zeitdruck anzuschauen und mindes-tens ein Vergleichsangebot einzuholen. Und den Betrieb selbst genauer unter die Lupe zu nehmen.

Schärfste Waffe Betriebsschließung

Die schärfste Waffe bei Illegaler Handwerksausübung ist die Be-triebsuntersagung. Wenn der selbstständige Betrieb eines zulas-sungspflichtigen Handwerks als stehendes Gewerbe entgegen den Vorschriften der Handwerksordnung ausgeübt wird, können die zuständigen Behörden einen Betrieb mit Sofortvollzug schließen. Für den Betrieb sind die Folgen verheerend. Vertragsstrafe, Arbeits- und Verdienstausfall, in letzter Konsequenz droht die Insolvenz. Ralf Schnörr steht in so einem Fall auf der Seite des Rechts. „Betriebe, die schwarz arbeiten, Steuer hinterziehen und den Wettbewerb verzerren, gefährden den Ruf des Handwerks“, sagt er. Mitwissende Kunden ebenso. Er ist froh, dass sich die Kontrollmechanismen bewährt haben und Schwarzarbeit im Kammerbezirk erfolgreich eingedämmt worden ist.

Nähere Informationen

Martin Weiß, Handwerkskammer Heilbronn-Franken, Telefon 07131 791-134, E-Mail: Martin.Weiss@hwk-heilbronn.de