
Neue GesetzeÄnderungen im Juli: Gerüstbau und Mautpflicht
Strengere Regeln für den Gerüstbau – Sondergenehmigung möglich
Keine Baustelle ohne Gerüst. Doch nicht immer sind es eingetragene Gerüstbauerbetriebe, die die Gerüste aufstellen. Auch Handwerksbetrieben einiger anderer Gewerke ist dies erlaubt. Seit Juli 2024 gilt, dass Betriebe aus 22 Gewerken nur noch Arbeits- und Schutzgerüste aufstellen dürfen, die direkt im Zusammenhang mit der eigenen Leistungserbringung stehen. Sie dürfen Gerüste aufstellen, die notwendig sind für die eigenen Arbeiten. Außerdem dürfen sie sie stehen lassen für nachfolgende Gewerke. Sie dürfen sie aber nicht gezielt für Dritte aufstellen.
Weitere Informationen
Betriebe, die weiterhin Gerüste für Dritte aufstellen möchten, haben die Möglichkeit, bei der Handwerkskammer eine Sondergenehmigung zu beantragen:
Mautpflicht auch für kleinere Transporter – Handwerkerausnahme bleibt
Bisher galt auf Autobahnen und Bundesstraßen in Deutschland eine Mautpflicht für Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen. Zum 1. Juli 2024 greift die Lkw-Maut auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen. Ausgenommen bleiben aber Fahrten von Handwerksbetrieben.
Weitere Informationen
Unter welchen Bedingungen die Ausnahme gilt und wo Betriebe ihre Fahrzeuge für die Ausnahme anmelden können, erfahren Sie hier: