Auf einem Holztisch liegen drei Würfel mit den Buchstaben FAQ.
seewhatmitchsee/stock.adobe.com

In den FAQs der Handwerkskammer finden Sie Antworten auf Ihre Fragen.Betriebsführung

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Fragen aus dem Bereich Betriebsführung: 
Unternehmensberatung, Personalberatung und Recht

Häufig gestellte Fragen aus dem Bereich Unternehmensberatung

1. Wieviel ist mein Betrieb wert?

In der Betriebswirtschaft und der aktuellen Rechtsprechung wird der Wert eines Unternehmens meistens durch den Ertragswert ermittelt. Es werden daher in aller Regel nicht nur die im Unternehmen vorhandenen Anlagen, sondern auch die zu erwartenden Betriebsergebnisse bewertet. Durch die Projektion der bereinigten Vergangenheitsergebnisse in die Zukunft und durch die Kapitalisierung der zukünftig zu erzielenden Überschüsse wird der Ertragswert ermittelt. Die Betriebsberater der Handwerkskammer ermitteln den sogenannten AWH-Standard, AWH steht für Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Berater im Handwerk. Mit Hilfe dieses bundesweit standardisierten Bewertungsverfahrens wird auf Basis des Ertragswertverfahrens ein realistischer Wert für Handwerksunternehmen errechnet, der eine geeignete und faire Basis beispielsweise für Verkaufsverhandlungen bietet.

2. Wie hoch ist der Verkehrswert meiner gewerblichen Immobilie, meiner Maschinen und Betriebseinrichtung?

Hierbei handelt es ich um den sogenannten Substanzwert eines Unternehmens. In einem Wertgutachten werden die Verkehrswerte des betrieblichen Anlagevermögens ermittelt. Dieser Wert kann beim Verkauf des Betriebes als Verhandlungsgrundlage dienen und ist eine wichtige Größe bei der Ermittlung eventuell anfallender Steuern.

Dipl.-Wirtsch.Ing. (FH) Uwe Schopf

Stv. Abteilungsleiter Unternehmensberatung

Tel. 07131 791-175

Fax 07131 791-2575

Uwe.Schopf--at--hwk-heilbronn.de

3. Was sollte ich bei der Betriebsübergabe beachten?

Die Betriebsübergabe ist ein komplexer Prozess. Er betrifft: familiäre, betriebswirtschaftliche, rechtliche, steuerliche und technische Aspekte. Der Betriebsübergeber sollte sich über seine persönlichen und betriebswirtschaftlichen Ziele klar sein. In beiden Fällen helfen Ihnen die Betriebsberater der Kammer weiter.

4. Welche Rechtsformen gibt es bei Handwerksbetrieben und welche ist für mich die beste? 

Die Wahl der Rechtsform muss unter Abwägung zahlreicher Kriterien getroffen werden. Allgemeine Empfehlungen kann es nicht geben. Tipps für Ihren individuellen Fall erhalten Sie bei den Betriebs- und Rechtsberatern der Kammer - am besten einen Termin vereinbaren.



Elisa Sophie Agreiter

Unternehmensberatung

Tel. 07131 791-171

Fax 07131 791-2571

Elisa.Agreiter--at--hwk-heilbronn.de

5. Ich habe Liquiditätsprobleme. An wen kann ich mich wenden?

Liquiditätsprobleme haben verschiedene Ursachen. Wichtig ist, diese zu identifizieren. Zentrale Punkte dabei sind die Außenstände, die Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten und vor allem die Hausbank. Konkrete Empfehlungen für die Verbesserung der Liquidität erhalten Sie bei den Betriebswirtschaftlichen Beratern der Kammer. Finanzielle Unterstützung gibt es durch die Hausbank, eventuell auch durch Förderprogramme.



Elisa Sophie Agreiter

Unternehmensberatung

Tel. 07131 791-171

Fax 07131 791-2571

Elisa.Agreiter--at--hwk-heilbronn.de

6. Welche Fördermittel gibt es für Unternehmen im Handwerk?

Für Handwerksbetriebe gibt es verschiedene Förderprogramme, gerade im Bereich der Digitalisierung. Die Förderungen können sowohl in Form von Zuschüssen, Darlehen oder auch Bürgschaften vergeben werden. Um geeignete Förderprogramme zu finden, ist es wichtig zu wissen, für welchen Bereich eine Förderung gesucht wird, zum Beispiel eine Beratungsförderung oder eine Investitionsförderung. Eine Investitionsförderung erfolgt vornehmlich in Form von Darlehen. Informationen zu den verschiedenen Förderprogrammen bekommen Sie von den Betriebsberatern der Handwerkskammer.

Diplom-Betriebswirt (FH) Andreas Kolban, LL.M.

Unternehmensberatung (Landkreis Main-Tauber-Kreis, Hohenlohekreis)

Tel. 09341 9251-20

Fax 07131 791-2595

Andreas.Kolban--at--hwk-heilbronn.de

Eine Auswahl aktueller Förderprogramme finden Sie auch im Portal 
 Selbständig im Handwerk Baden-Württemberg 

Ansprechpartner für Förderungen im Bereich Digitalisierung:

M.Sc. Jan Boßler

Bildungs- und Technologiezentrum

Tel. 07131 791-2706

Fax 07131 791-2597

Jan.Bossler--at--btz-heilbronn.de



Häufig gestellte Fragen aus dem Bereich Personalberatung

1. Ich finde keine Fachkräfte für meinen Betrieb. Was kann ich tun?

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, Fachkräfte zu gewinnen. Neben einer Anzeige auf der Unternehmenshomepage sowie bei der Agentur für Arbeit kommen dabei auch Inserate in anderen Jobbörsen und sozialen Medien infrage. Welcher Kanal sich empfiehlt, ist vor allem vom Budget und der Zielgruppe abhängig. Darüber hinaus bildet die Gestaltung und Formulierung der Stellenanzeige eine wichtige Stellschraube bei der Mitarbeitersuche. Gerne hilft Ihnen die Personalberaterin der Handwerkskammer Heilbronn-Franken bei der Wahl der passenden Kanäle und der Anzeigengestaltung und -formulierung weiter. Vereinbaren Sie dazu am besten einen Termin.

2. In letzter Zeit verlassen immer mehr Mitarbeiter meinen Betrieb. Wie sollte ich reagieren?

Eine steigende Fluktuation von Beschäftigten kann verschiedene Gründe haben. Zum einen ist sie gegebenenfalls bedingt durch den Wunsch der Mitarbeiter, neue Erfahrungen in einem anderen Betrieb zu sammeln. Dies ist häufig bei Beschäftigten nach Abschluss der Ausbildung der Fall. Zum anderen können die Gründe auch betrieblicher oder führungsbedingter Natur sein. Sieht ein Beschäftigter beispielsweise keine Entwicklungsmöglichkeiten mehr im Betrieb und fühlt sich von seinem Chef missverstanden, ist er eher gewillt, zu wechseln. Eine Mitarbeiterumfrage oder persönliche Gespräche mit den Beschäftigten können in solchen Fällen Auskunft darüber geben, was die Beschäftigten am Betrieb schätzen und wo sie Handlungsbedarf sehen. Gerne unterstützt Sie die Personalberaterin der Handwerkskammer Heilbronn-Franken bei diesen Vorhaben und steht für eine persönliche Beratung sowie die Begleitung bei der Umsetzung zur Verfügung.

3. Ich würde gerne Mitarbeitergespräche führen, wie kann ich am besten vorgehen?

Zum Thema "Mitarbeitergespräche" finden Sie auf der Plattform  www.horizont-handwerk.de einige Leitfäden und Beispiele, wie vorgegangen werden kann. Wichtig ist, dass der Mitarbeiter rechtzeitig im Voraus zum Gespräch eingeladen wird, das Ziel klar ist und sich beide Seiten auf das Gespräch vorbereiten können. Gerne hilft Ihnen die Personalberaterin der Handwerkskammer Heilbronn-Franken bei der Gestaltung des für Sie passenden Leitfadens weiter. Vereinbaren Sie dazu am besten einen Termin.

4. In unserem Betrieb gibt es immer wieder Streit unter den Kollegen. Was kann ich tun?

Bei dem Thema Konflikte sind die Führungskräfte eines Betriebs gefordert, den Konflikt offen anzusprechen und zu versuchen, ihn zu entschärfen. Hier finden sich auf der Plattform  www.horizont-handwerk.de einige Checklisten und Tools, die bei der Vorbereitung auf ein Konfliktgespräch hilfreich sein können. Auch die Personalberaterin der Handwerkskammer Heilbronn-Franken hilft Ihnen gerne bei diesem Thema weiter und unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Durchführung von solchen Gesprächen. Vereinbaren Sie dazu am besten einen Termin.

Dipl.-Päd. Carmen Bender

Unternehmensberatung, Beraterin für Personal- und Organisationsentwicklung

Tel. 07131 791-172

Fax 07131 791-2572

Carmen.Bender--at--hwk-heilbronn.de

 Hier finden Sie ausführliche Informationen zur Personalberatung

Häufig gestellte Fragen aus dem Bereich Recht

1. Ich möchte mich im Handwerk selbstständig machen. Was muss ich rechtlich tun?

Sie müssen Folgendes erledigen:

  • Eintragung bei der Handwerkskammer,
  • Gewerbeanmeldung beim Rathaus,
  • Meldung an die Berufsgenossenschaft und
  • Anmeldung beim Finanzamt.
2. Braucht man zur Selbstständigkeit noch die Meisterprüfung, auch wenn man nicht ausbildet?

Die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle ist von der Lehrlingsausbildung unabhängig.

3. Was ist ein zulassungspflichtiges Handwerk?

Unter einem zulassungspflichtigen Handwerk versteht man Gewerbe, zu deren selbstständiger Ausübung in der Regel ein Meisterbrief notwendig ist. Diese 53 Berufe sind in der Anlage A der Handwerksordnung aufgeführt.

Weiterführende Informationen: Die rechtlichen Grundlagen einer Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer und Berufliches Abgrenzungsverfahren

3. Was ist ein zulassungsfreies Handwerk?

Ein zulassungsfreies Handwerk kann ohne einen Qualifikationsnachweis, beispielsweise den Meisterbrief, selbstständig betrieben werden. In diesen Berufen kann jedoch ein Meisterbrief erworben werden. Die 42 zulassungsfreien Handwerksberufe sind in der Anlage B1 der Handwerksordnung aufgeführt.

Weiterführende Informationen: Die rechtlichen Grundlagen einer Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer und Berufliches Abgrenzungsverfahren

4. Was ist ein handwerksähnliches Gewerbe?

Zum handwerksähnlichen Gewerbe zählen in der Regel einfache Tätigkeiten aus dem Bereich des Handwerks, die ohne Meisterbrief selbstständig ausgeübt werden können und in denen es auch keine Möglichkeit gibt, einen Meisterbrief zu erwerben. Diese 52 Berufe sind in der Anlage B2 der Handwerksordnung aufgelistet.

Weiterführende Informationen: Die rechtlichen Grundlagen einer Mitgliedschaft bei der Handwerkskammer und Berufliches Abgrenzungsverfahren

5. Braucht man für alle handwerklichen Tätigkeiten die Meisterprüfung?

Tätigkeiten, die so einfach sind, dass sie von jedermann nach einer kurzen Anlernzeit von wenigen Tagen fehlerfrei ausgeführt werden können, bedürfen keines Qualifikationsnachweises. Die Entscheidung hierüber trifft die Handwerkskammer.

6. Braucht man zur Selbstständigkeit im Friseurhandwerk die Meisterprüfung, auch wenn man ohne eigenen Salon nur mobil Haare schneidet?

Das Friseurhandwerk ist ein zulassungspflichtiges Handwerk und man braucht dafür die Eintragung in die Handwerksrolle. Dies ist unabhängig davon, ob man einen Salon hat oder bei der Kundschaft auf Bestellung zu Hause die Haare schneidet.

7. Was ist die so genannte Altgesellenregelung?

Das ist eine Qualifikation, um sich in die Handwerksrolle eintragen lassen zu können. Man muss eine einschlägige Gesellenprüfung nachweisen, in dem Beruf sechs Jahre gearbeitet haben, davon vier Jahre in leitender Stellung. Den Antrag dafür kann man bei der Handwerkskammer stellen.

8. Muss der Handwerker während der Mängelanspruchsverjährungsfrist alle aufgetretenen Fehler auf seine Kosten beseitigen?

Nein, nur wenn es sich bei dem aufgetretenen Fehlerbild auch um einen Mangel handelt. Hierfür ist der Kunde nach Abnahme der Werkleistung beweispflichtig.

9. Muss ein mit einer Reparatur beauftragter Handwerker bezahlt werden, wenn sich die Reparatur dadurch erledigt, dass ein anderer Umstand als ein Defekt (z. B. Bedienungsfehler) für das Nichtfunktionieren ursächlich war?

Ja, er hat seinen Vertrag (Ursache suchen und beseitigen) erfüllt.

10. Müssen alle Teile, die während der Mängelverjährungsfrist kaputt gehen, kostenfrei ersetzt werden?

Nein, Teile, deren normale Lebensdauer die Laufzeit der Verjährungsfrist nicht erreicht und gemessen an ihrer eigenen Lebenserwartung nicht vorzeitig kaputtgehen, sind nicht mangelhaft gewesen. Auch liegt kein Mangel vor, wenn der Defekt vom Kunden selbst verursacht wurde (beispielsweise fehlerhafter Umgang, mangelhafte Wartung etc.).

11. Wie wird man öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger?

Die Handwerkskammer kann für das Handwerk Sachverständige öffentlich bestellen und vereidigen. Hierzu ist eine Bewerbung bei der Kammer notwendig. Wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen, dem Bewerber insbesondere der Nachweis gelingt, besonders sachkundig zu sein und er bereit ist, das Bestellungsverfahren auf seine Kosten zu durchlaufen, steht einer Bestellung nichts im Wege.